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TRANSPARENZ BEI ÖFFENTLICHEN ZUWENDUNGEN UND STAATLICHEN BEIHILFEN
Gemäß den Transparenzvorschriften der Artikel 125–129 des italienischen Gesetzes Nr. 124 vom 4. August 2017 und insbesondere des Art. 125-quinquies dieses Gesetzes teilt Bruni Consulting 5.0 mit, gegebenenfalls Zuwendungen erhalten zu haben, die einer Veröffentlichungspflicht unterliegen.
Alle Zuwendungen stammen aus dem Nationalen Register der staatlichen Beihilfen und von der Provinz, wie in Art. 52 des Gesetzes Nr. 234 vom 24. Dezember 2012 vorgesehen.